Immobilienverrentung

Leibrente - so ungewöhnlich das Wort klingt, so besonders sind auch die Möglichkeiten, die sich dahinter verbergen.

Grafik Immobilien-Verrentung für Zahlung und Wohnrecht

Mit einer Leibrente trägt Ihre Immobilie einen Teil zu Ihrem späteren Lebensunterhalt bei – und sichert eine fortbestehende Wohnqualität in den eigenen vier Wänden.

Sie haben eine Immobilie erworben, Jahre Ihres Lebens darin verbracht. Doch nun stellt sich aufgrund verändernder Lebensverhältnisse die Frage, wie diese Wertinvestition genutzt werden kann? Kurzgesagt: Entscheiden Sie sich für eine Leibrente, können Sie weiterhin Ihr Eigenheim genießen – und erhalten dennoch regelmäßige Zahlungen.

Denn der Markwert Ihrer Immobilie wird in einen monatlichen Betrag auf Lebenszeit umgerechnet.  

Eine solche Entscheidung wird nicht von jetzt auf gleich getroffen. Wir beraten Sie neutral und finden gemeinsam die für Sie optimale Lösung.

Beratungsgespräch

1. Wir lernen uns persönlich kennen und führen ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Sie vereinbaren telefonisch unter 02381 - 49 71 80 ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch in Ihrem Zuhause. Nach Auswertung eines kurzen Fragebogens erläutern wir Ihnen unsere vorläufige Berechnung der Leibrente und unser individuelles Angebot.

Erstellen von Wertgutachten

2. Erstellen eines externen, unabhängigen Wertgutachtens.

Wenn unser unverbindliches Angebot auf Ihr Interesse stößt, beauftragen wir auf unsere Kosten einen Wertgutachter. Dieser erstellt ein unabhängiges, externes Sachverständigengutachten zur genauen Ermittlung des Immobilienwerts. Dieses Wertgutachten ist die Grundlage, um abschließend die Höhe der Leibrente zu berechnen.

Finale Berechnung der Leibrente

3. Finale Berechnung der Leibrente mit verbindlichem Vertragsangebot.

Das abschließende Vertragsangebot mit der final berechneten Immobilien-Leibrente auf Basis des Wertgutachtens besprechen wir mit Ihnen persönlich. Wenn Sie mit dem Vertrag einverstanden sind, vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin mit dem Notar und leiten alles Weitere in die Wege.

Notarieller Beurkundungs Handschlag

4. Notarielle Beurkundung des Immobilien-Leibrenten-Vertrages.

Der Notar erstellt die Urkunde über den Immobilienverkauf, die wir bei ihm gemeinsam beurkunden. Er veranlasst beim Amtsgericht die Eintragung zum lebenslangen Wohnrecht und zur Rentenzahlung in das Grundbuch. Mit der Eintragung erhalten Sie Ihre erste Leibrentenzahlung.

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Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Immobilienleibrente sprechen.

Rufen Sie uns einfach unter 02381 - 49 71 80 an, um einen ersten unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren, oder nutzen Sie unser Kontaktformular gleich hier.

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